Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV 208-061

Wir prüfen ortsfeste Regale nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061. Prüfung im laufenden Betrieb. Mit Prüfprotokoll, Mängelklassifizierung und klaren Maßnahmen.

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Pflichtprüfung nach DIN EN 15635

Ortsfeste Schwerlastregale müssen mindestens einmal pro Jahr geprüft werden. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Unsere befähigten Prüfer kommen in den laufenden Betrieb, dokumentieren alles im Prüfprotokoll und bringen die Prüfplakette an. Bei Mängeln liefern wir Ersatzteile und reparieren fachgerecht. 

Kurz erklärt: Wie wird geprüft?

Begehung Ihrer Regalanlage. Prüfung von Kennzeichnungen, sichtbaren Schäden, Standsicherheit, Anfahrschutz und Verkehrswegen. Fotos und Notizen direkt vor Ort.

Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061. Kontrolle von Bauteilen, Verbindungen, Durchbiegung und Sicherungen gegen Herabfallen. Einstufung in die vorgeschriebenen Mängelklassen.

Detaillierter Prüfbericht mit Mängelliste, Prioritäten, Fotodokumentation und klaren Maßnahmen. Saubere Ablage als Nachweis für die Betriebssicherheitsverordnung.

Fristen festlegen, Instandsetzung koordinieren, erneute Sichtkontrolle. Auf Wunsch übernehmen wir Reparatur und Ersatzteilservice und unterstützen Ihr Team bei der Schulung für interne Sichtprüfungen.

Ihre jährliche Regalprüfung steht an?

Wir führen die vorgeschriebene Expertenprüfung nach DIN EN 15635 und BGR 234 für Sie durch.
Unsere geschulten Regalinspekteure sorgen für Sicherheit und gesetzliche Konformität.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Prüfung beauftragen.


Ihre Vorteile auf einen Blick

Schnell

Bericht innerhalb von 48 Stunden

Flexibel

Termin in 7 bis 14 Tagen, auch im laufenden Betrieb

Unterstützend

Hilfe bei Ersatzteilen und Reparaturen

Unabhängig

Herstellerneutral geprüft

Dokumentiert

Maßnahmenplan und Prüfplakette

Fachkundig

Expertenprüfung durch qualifizierte Regalinspekteure

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • BetrSichV §14 – Wiederkehrende Prüfungen sind Pflicht.
  • TRBS 1201/1203 – Nur befähigte Personen dürfen prüfen.
  • DIN EN 15635 – Technische Anforderungen für Regale.
  • DGUV Information 208-061 – Regeln für sicheren Betrieb.
  • Intervall – Jährliche Regalprüfung plus interne Sichtkontrollen.

Sie haben bereits ein Prüfergebnis mit Mängeln? Wir übernehmen Reparatur, Instandhaltung und Ersatzteilservice, damit Ihre Regale wieder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Häufige Fragen zur Regalprüfung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061. Wir erklären, wer prüfen darf, wie oft Prüfungen vorgeschrieben sind und was bei Mängeln zu tun ist.

Regalprüfungen dürfen nur befähigte Personen mit nachgewiesener Sachkunde nach TRBS 1203 durchführen. Unsere Prüfer sind speziell geschult und zertifiziert.

Das Prüfintervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis hat sich eine jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 bewährt.

Ja, Regalprüfungen können im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Der Ablauf wird individuell mit Ihnen abgestimmt, um Ihre Prozesse nicht zu stören.

Ja, nach jeder Regalprüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht mit Fotodokumentation sowie eine Prüfplakette als Nachweis.

Ja, zusätzlich zur jährlichen Expertenprüfung sind regelmäßige Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter vorgesehen.

Ja, alle gewerblich genutzten ortsfesten Regale aus Stahl müssen geprüft werden. Dazu zählen Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Verschieberegalanlagen, Durchlaufregale und Mehrgeschossanlagen.

§14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und 1203, DIN EN 15635 sowie die DGUV Information 208-061.

Die betroffenen Regale müssen sofort entlastet und gesperrt werden. Anschließend ist eine zügige Reparatur oder Instandsetzung erforderlich. Auf Wunsch unterstützen wir direkt mit Ersatzteilen und Reparaturservice.

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