Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Lagerteam GmbH & Co. KG (nachfolgend \“Anbieter\“) und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. (2) Alle Produktangaben in Prospekten, Katalogen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen dienen lediglich der allgemeinen Information und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. (3) Muster oder Probeexemplare dienen lediglich der Ansicht und begründen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. (4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss auf besondere Anforderungen oder Verwendungszwecke schriftlich hinzuweisen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wurde. (3) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Lieferung, Montage und Leistungsfristen (1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. (2) Die Lieferung erfolgt „frei Bordsteinkante“ an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Entladung der Ware ist Sache des Kunden. Dieser hat auf eigene Kosten und Verantwortung geeignete Hilfsmittel (z. B. Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge) zur Entladung bereitzustellen. Die Entladung durch den Fahrer erfolgt nicht und ist auch nicht geschuldet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Entladestelle mit einem LKW sicher erreichbar ist. Wartezeiten und Zusatzkosten infolge unzureichender Entlademöglichkeiten können dem Kunden gesondert berechnet werden. (3) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. (4) Ist eine Montage vereinbart, so hat der Kunde bauseits alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine fachgerechte und ungehinderte Durchführung der Montage ermöglichen. Dazu zählen insbesondere:

  • ein tragfähiger, ebener Betonboden mit einer Festigkeitsklasse von mindestens C20/25 gemäß DIN EN 1045 und Maßtoleranzen nach DIN 18202,

  • ein Mindestabstand von 200 mm zu vorhandenen Schächten, Kanälen oder Unterbrechungen im Boden,

  • die Überprüfung der Bodenbeschaffenheit erfolgt durch den Kunden,

  • der Boden darf nicht magnesithaltig sein. (5) Benötigte Montagehilfen (z. B. Gabelstapler mit ausreichender Tragkraft und Hubhöhe) sind während der gesamten Montagezeit bauseits bereitzustellen. Fehlende Hilfsmittel werden vom Anbieter organisiert und gesondert in Rechnung gestellt. (6) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Umstände, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Anbieter zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 5 Gefahrenübergang (1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. (2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf ihn über. (3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Gegenüber Unternehmern gilt dies bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. (2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. (3) Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Sie treten bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Anbieter ab.

§ 7 Gewährleistung (1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Ware 12 Monate ab Lieferung. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein Fall von Arglist oder grober Fahrlässigkeit vorliegt. (2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei gebrauchten Waren beträgt die Frist 12 Monate. (3) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. (4) Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

§ 8 Haftung (1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen.

§ 9 Regalprüfung und Betreiberverantwortung (1) Die Regalprüfung erfolgt gemäß DIN EN 15635 auf Grundlage des vorgefundenen Zustands. (2) Der Betreiber ist für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

§ 10 Datenschutz (1) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lager-team.de/datenschutz

§ 11 Export (1) Der Export in Nicht-EU-Länder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Export-, Einfuhr- und Zollbestimmungen.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge mit Unternehmern ist der Sitz des Anbieters. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Mai 2025